FAQs Allgemein
Wie funktioniert das E-Rezept?
Das elektronische Rezept (E-Rezept) die digitale Version eines ärztlichen Rezepts und löst seit dem 1. Januar 2024 u. a. das bekannte „Rosa Rezept“ ab. Es wird durch die Arztpraxis digital erstellt, signiert und gespeichert. Zum Einlösen in der Apotheke benötigt man entweder die elektronische Gesundheitskarte (eGK), die E-Rezept-App oder einen entsprechenden Papierausdruck mit „QR-Code“.
Was ist das CardLink-Verfahren?
Das CardLink-Verfahren ermöglicht es, E-Rezepte ortsunabhängig über ein NFC-fähiges Smartphone und die elektronische Gesundheitskarte (eGK) abzurufen. Das Smartphone dient dabei als Kartenlesegerät. Das E-Rezept kann dann über die WEPA E-Rezept App an Ihre Apotheke übertragen werden.
Was benötigt meine Apotheke, um CardLink für E-Rezepte nutzen zu können?
- Eine Anbindung und einen Vertrag mit einem CardLink-Anbieter, z. B. Gedisa. (CardLink ist aktuell in der WEPA E-Rezept App nur über Gedisa nutzbar)
- Eine Software / App, die CardLink unterstützt. Z. B. die WEPA E-Rezept App
- Einen bestehenden Konnektor zur Telematikinfrastruktur. (Dieser muss lediglich für CardLink konfiguriert werden. Die Kosten können je nach Anbieter variieren.)
Wann genau kann man CardLink nutzen?
Das CardLink-Verfahren soll voraussichtlich im September genutzt werden können.
Was benötigen meine Kunden, um das CardLink-Verfahren nutzen zu können?
1. NFC-fähiges Smartphone: Das Smartphone muss Near Field Communication (NFC) unterstützen, um die elektronische Gesundheitskarte (eGK) lesen zu können.
2. NFC-fähige eGK: Die elektronische Gesundheitskarte muss ebenfalls NFC-fähig sein
3. CardLink-kompatible App: Eine App (z. B. die WEPA E-Rezept App), die das CardLink- Verfahren unterstützt, muss auf dem Smartphone installiert sein.
4. Verknüpfung der Gesundheitskarte mit der App: Die Gesundheitskarte muss mit der App gekoppelt werden (d. h. Scannen der Karte mittels NFC).
Ist jedes NFC-fähige Smartphone im Stande E-Rezepte von der elektronischen Gesundheitskarte auszulesen?
Im Grunde schon. Es gibt allerdings vereinzelt noch ältere Smartphones, die zwar die NFC-Funktion integriert haben, allerdings nur bspw. zum Bezahlen genutzt werden können.
Welche Medikamente können mittels E-Rezept eingelöst werden?
- apothekenpflichtige Arzneimittel („Rosa Rezept“)
- Empfehlungen der Ärztin bzw. des Arztes („Grünes Rezept“)
- nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel für Kinder unter 12 Jahren
- Privatrezept für GKV-Versicherte („Blaues Rezept“)
Wird das E-Rezept auf der eGK gespeichert?
Nein. Die Gesundheitskarte dient nur als Sicherheitsschlüssel, um der Apotheke Zugriff auf den E-Rezept-Fachdienst zu ermöglichen. Dort werden alle Rezepte gespeichert. Alle Rezepte werden 100 Tage nach der Einlösung automatisch gelöscht.
Kann man E-Rezepte auch für Verwandte einlösen?
Ja. Wie bisher können befugte Vertreterinnen oder Vertreter Rezepte einlösen – dafür benötigen sie allerdings die elektronische Gesundheitskarte der entsprechenden Person. Alternativ können Vertretungsberechtigte mit der E-Rezept-App der gematik Rezepte verwalten oder einen Ausdruck des Rezeptes anfragen
Muss der Arzt das E-Rezept ausstellen?
Ja. Seit dem 1. Januar 2024 sind alle Ärztinnen und Ärzte dazu verpflichtet, für gesetzlich Versicherte das E-Rezept auszustellen
Wie lange ist das E-Rezept gültig?
Handelt es sich um ein Kassenrezept (rosa), so ist die Gültigkeit 28 Tage ab dem Ausstellungsdatum. Danach gilt das Rezept als Privatrezept. Nutzen Sie unsere App, so werden Sie dort 5 Tage vor Ablauf der Gültigkeit darauf hingewiesen. Nach Ablauf der 28 Tage wird das Rezept als „Privatrezept“ ausgewiesen.
Privatrezepte (blau oder grün) sind 3 Monate gültig – allerdings können Sie das Privatrezept auch nach Ablauf der 3 Monate einlösen, wenn das Medikament noch verfügbar ist und keine medizinischen Bedenken bestehen.
Das grüne Rezept wird für nicht-verschreibungspflichtige Medikamente ausgestellt, die selbst zu zahlen sind.